Erziehungsziele der Regionalschule

Erziehungsziele und ihre Umsetzung in der Christlichen Schule Kiel

(als pdf)

Das pädagogische Profil der CSK ist in der Satzung des Vereins Christliche Schule Kiel e.V. dargestellt und biblisch begründet. Da Jesus zugesagt hat, uns Menschen an Gottes Leben Anteil zu geben und uns aus der Fülle SEINES Reichtums zu beschenken, wollen wir unseren Schülerinnen und Schülern Leitlinien für eine entsprechende Lebensgestaltung mitgeben.

Wir wollen eine Atmosphäre schaffen und erhalten, die das Arbeiten und Lernen aller Beteiligten fördert. In einem Schulklima, das von Achtung und Vertrauen geprägt ist, soll und will unsere Schule die Aufgabe übernehmen, die Heranwachsenden mit den Gefahren, vor allem jedoch mit den Chancen des Lebens vertraut zu machen.

Die Schule ist für die meisten Kinder und Jugendlichen ein wesentlicher Aufenthaltsort während des Tages. Darum sehen wir in der Schule mehr als nur einen Ort reinen fachlichen Lernens. Wir legen besonderen Wert darauf, dass die Schülerinnen und Schüler auch soziale Kompetenzen erwerben. Darunter verstehen wir das Verständnis füreinander, das rücksichtsvolle und nachsichtige Zusammenleben miteinander sowie den Erwerb von Problemlösungsstrategien für den Alltag.

Für das Erreichen der Ziele der Schule ist die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten (Eltern und Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften) notwendig.

Die Hauptverantwortung für die Erziehung verbleibt bei den Eltern und Erziehungsberechtigten.

Im Folgenden werden unsere Erziehungsziele konkretisiert.


Erziehungsziele

1. Mündigkeit

Die Schülerinnen und Schüler sollen zur Mündigkeit herangeführt werden. Sie sollen sich zunehmend eine eigenständige Meinung bilden, die sie auch vor anderen vertreten können, und sie sollen dazu befähigt werden, einen eigenverantwortlichen Lebensstil zu entwickeln.

Die Fähigkeit zu selbstständigem und solidarischem Handeln soll erlernt werden in dem Bewusst­sein, dass Freiheit an die Übernahme von Verantwortung gebunden ist.

2. Identität (Ich-Stärke/Vertrauen)

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich selbst mit ihren Stärken und Schwächen kennen und annehmen lernen und darin gefördert werden, trotz erkannter Schwächen ein gesundes Selbst­bewusstsein (Ich-Stärke) aufzubauen. Sie sollen zu Selbstvertrauen und gegenseitigem Vertrauen ermutigt werden. Dieses Vertrauen soll weniger durch Belehrung als vielmehr durch Erfahrung erlernt werden.

Deshalb gibt die CSK den Schülerinnen und Schülern Raum und Zeit, ihre anstehenden Probleme miteinander und mit den Lehrkräften zu diskutieren und gemeinsam zu lösen.

3. Gott - Nächster - Ich

Wir wollen die Schülerinnen und Schüler dazu anleiten, ihr Leben in Verantwortung gegenüber Gott, dem Nächsten und sich selbst zu führen und es sinnvoll zu gestalten.

Unser Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern zu vermitteln, sich selbst und den Nächsten als Geschöpf Gottes zu lieben und zu achten. Hieraus folgt die Notwendigkeit, den anderen mit seinen Problemen und in seinen Schwächen anzunehmen und zu tragen. Daraus erwächst ein fruchtbares Miteinander.

4. Wertschätzung und Versöhnung

Die Schülerinnen und Schüler lernen, dass die Andersartigkeit anderer Menschen zu respektieren und wertzuschätzen ist. Sie lernen, bestehende Unterschiede zwischen den Generationen, Konfessionen, Religionen wahrzunehmen und sprachliche, nationale, kulturelle und soziale Differenzierungen zu verstehen. Dabei merken sie, dass sich Benachteiligungen mit gegenseitiger Akzeptanz und Achtung ausgleichen lassen. Das bedeutet, das Prinzip Nächstenliebe aktiv anzuwenden und Konflikte gewaltfrei zu lösen. Die Schülerinnen und Schüler erfahren, dass – trotz Kritik – Achtung voreinander herrscht und eine Gemeinschaft gerade aus konstruktiver Kritik heraus wachsen und sich entfalten kann. Ein wesentlicher Aspekt von sozialer Kompetenz ist die Fähigkeit zur Versöhnung. Deshalb ermutigen wir dazu, Vergebung zu suchen und zu gewähren und dadurch Versöhnung zu erfahren.

(„Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!“ Matthäus 19,19b)

5. Selbstorganisation (Einüben von solidem Grundwissen und Disziplin)

Die Schule erzieht zu christlicher Friedensfähigkeit, Wahrhaftigkeit, Geduld, Mut, Entschluss- und Kooperationsfähigkeit, Kreativität, Ordnungssinn und Eingeständnis von Fehlern. Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler die Schule mit einem soliden Grundwissen und gutem Benehmen verlassen, die sie befähigen, alltägliche Probleme zu bewältigen. Hierdurch sind sie in der Lage, ihren Platz in der Gesellschaft zu finden und für sich und andere zufrieden stellend auszufüllen.


Erzieherisches Konzept

Wie kann das Erreichen dieser Ziele durch konkretes pädagogisches Handeln unterstützt werden? Diesen Weg eindeutiger Regeln und verbindlicher Konsequenzen wollen wir anhand einer „Ampelanlage“ in drei Schritten veranschaulichen.

1. Einübung und Prävention

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Der erste Bereich ist der „grüne“ Bereich. Hier soll verdeutlicht werden, was in unseren Klassen erwünscht ist, wie man solche Verhaltensweisen einüben kann und wie man Entgleisungen vorbeugen kann (Prävention).

Als gemeinsame Orientierung gilt neben der Schulordnung die „Goldene Regel“:

„So wie ihr von den Menschen behandelt werden möchtet, so behandelt sie auch!“ (Matthäus 7, 12)

Als Voraussetzung für einen guten Unterricht gelten daher an unserer Schule vier Grundregeln:

  1. Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht in Ruhe zu lernen.
  2. Jede Lehrkraft hat das Recht in Ruhe zu unterrichten.
  3. Jeder hat das Recht auf pflegliche Behandlung seines Eigentums
    und eine saubere Umgebung.
  4. Jeder respektiert die Rechte der anderen.

Elemente im Bereich der Prävention an unserer Schule:

Klasse 5

  • Erarbeitung der Grundregeln für den Klassenalltag
  • Klassenfahrt zum Kennen lernen

Ab Klasse 5

  • Klassenleiterstunde möglichst als Wochenausklangsstunde
  • Lerntraining ( Lernen lernen )
  • Streitschlichterprogramm im Bedarfsfall
  • Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten in allen Zeugnissen
  • „Lange Nachmittage “zur Stärkung der sozialen Kompetenz
  • Klassenfahrten
  • „ Schüler helfen leben“
  • Projekte zur Begegnung der Generationen untereinander
  • Preisverleihungen für besonderes Engagement für die Schulgemeinschaft

Ab Klasse 7

  • Schuldenprävention
  • Gewalt- und Suchtprävention
  • Prävention und Aufklärung in Zusammenarbeit mit der Polizei
    (P I T = Prävention Im Team)


2. Pädagogische Freiheit

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Der zweite, „gelbe“ Bereich der „Ampelanlage“ betrifft einen weiten Raum des Schulalltages, der nicht im Einzelnen durch konkrete Regeln wie in der Schulordnung oder im Schul-ABC festzulegen ist. Dabei handelt es sich um pädagogische Entschei­dungen in Grenzbereichen, in denen die einzelne Lehrkraft im Rahmen unserer Erziehungsziele gefordert ist, situativ zu entscheiden. Dies geschieht in erster Linie durch verbale wie nonverbale Hinweise an die Schülerinnen und Schüler auf soziales Fehlverhalten und Grenzüberschreitungen. Diese Hinweise reichen von Ermahnungen bis hin zu Sanktionen wie häuslichen Sonderaufgaben.

kindelternlehrer

Wenn für die Erziehungsberechtigten Entscheidungen unverständlich oder nicht nachvollziehbar sind, sollte für eine ungestörte Zusammen­arbeit und gegenseitige Unterstützung der direkte Austausch mit der betreffenden Lehrkraft möglichst zeitnah gesucht werden. Ebenso sucht die Lehrkraft in problematischen Situationen den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern sowie gegebenenfalls den Erziehungs­berechtigten.

3. Grenzüberschreitung und Konsequenzen:

roteampellicht

Der dritte, „rote“ Bereich betrifft verbindliche Absprachen und eindeutige Konsequenzen, die auf unerwünschte Verhaltensweisen in unserem Schulleben folgen. Bei gemeinsamer, konsequenter Umsetzung liegt hier eine große Chance des Umdenkens und der Veränderung.

3.1. Regelverstöße und ihre Konsequenzen:

3.1.1. Störung des Unterrichts:

a)Stundenprotokoll parallel zum Unterricht mit anschließender Benotung

b)Zeitlich begrenzter Ausschluss vom Unterricht mit oder ohne Besinnungsaufgabe

3.1.2. Drei fehlende Hausaufgaben in einer Woche:

Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, die Schülerinnen und Schüler müssen zur Nacharbeit in die Schule kommen

3.1.3. Kleinere Ärgernisse des Schulalltags (wie unentschuldigte Verspätungen zu Unterrichtsstunden, Kaugummi kauen, Kippeln, Jacke im Raum, Sitzen auf Fensterbänken, Essen im Unterricht, unerlaubter Aufenthalt im Flur während der Pausen)

Bei drei Eintragungen: gemeinnütziger Dienst in oder außerhalb der Schule

3.1.4. Respektlosigkeit/Beleidigungen/Ungehorsam:

a) häusliche Reflexion des Fehlverhaltens als Vorbereitung für ein Klassenleitergespräch

b) Gespräch mit Streitschlichtern

c) „Glaubwürdige“ Entschuldigungen

gegenüber Mitschülerin oder Mitschüler: Entschuldigung vor der Klasse

gegenüber Lehrkraft: Entschuldigung vor der Lehrerkonferenz

3.1.5. Körperliche Brutalität und seelische Grausamkeit:

Gespräch mit Lehrkraft ggf. Beratungslehrer, betreffenden Erziehungsberechtigten und Schülerinnen und Schülern zur Erarbeitung möglicher/ notwendiger Konsequenzen. Eventuell Vermerk in der Schülerakte

3.1.6. Verunreinigung des Platzes/der Klasse

a) Verschmutzung selbst sofort beseitigen, evtl. Schaden ersetzen

b) Bei Versäumnis oder Wiederholung: gemeinnütziger Dienst in oder außerhalb der Schule

c) Versäumnisse des Ordnungsdienstes: Verlängerung des Dienstes um eine Woche

d) Bei Beanstandungen durch das Reinigungspersonal: Vorteilsentzug für die gesamte Klasse (z.B. kein Ausflug)

3.1.7. Schäden am Eigentum anderer, absichtliches Zerstören fremden Eigentums, Diebstahl:

a) Schaden ersetzen

b) Gespräch mit Klassenleiter und Erziehungsberechtigten zur Erarbeitung möglicher/notwendiger Konsequenzen

3.1.8. Verstöße gegen die Schulordnung

a) Erinnerung an die Schulordnung

b) Handys, Skateboards usw. bis zu 7 Tage einziehen (im Wiederholungsfall bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten)

c) Rauchen, Alkohol und andere Drogen: Suchtmittel einziehen, Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten und ggf. Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zur Erarbeitung möglicher/notwendiger Konsequenzen. Eventuell Vermerk in der Schülerakte

d) Waffenbesitz: Waffen einbehalten und nur den Erziehungsberechtigten aushändigen, eventuell Beratungslehrer hinzuziehen / Gespräch mit den Erziehungsberechtigten zur Erarbeitung möglicher/notwendiger Konsequenzen.
Vermerk in der Schülerakte

3.1.9. Fernbleiben vom Unterricht (Schwänzen von Stunden, Tagen)

Nachholen der versäumten Stunden nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten

3.1.10. Gewaltverherrlichung jeder Art

Gespräch mit Klassenleiter, ggf. Beratungslehrer, Erziehungsberechtigten zur

Erarbeitung möglicher /notwendiger Konsequenzen. Vermerk in der Schülerakte

3.1.11. Verhalten, das das Ansehen der Schule in der Öffentlichkeit schädigt

Entschuldigung vor der Schulkonferenz, Wiedergutmachung, Gespräche zur

Erarbeitung möglicher/notwendiger Konsequenzen

3.2. Konsequenzen im Falle ausbleibender Verhaltensänderung:

3.2.1. Gespräch mit Klassenleiter, ggf. Beratungslehrer, Erziehungsberechtigten, Schülerin oder Schüler, Verfassen eines Gesprächsprotokolls und Beteiligung des Vorstandes

3.2.2. Round-Table-Gespräch mit einem Mitglied des Vorstands, der Schulleitung, dem Klassenleiter, den Erziehungsberechtigten, ggf. Therapeut/Berater/Arzt

3.2.3. Ordnungsmaßnahmen (z.B. Missbilligung, Zurechtweisung, Ausschluss vom Unterricht)

Wenn gravierend gegen die Schulordnung verstoßen wird oder das erzieherische Einwirken dauerhaft erfolglos bleibt, ist zum Schutz der Schulgemeinschaft die Kündigung der Einschulungsvereinbarung durch den Schulträger die letzte Maßnahme.

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